Geschäftsführer der SCHNABEL Rechtsanwalts-GmbH
wm: Was hat Sie bewogen, sich auf das Verkehrsrecht zu spezialisieren und Ihre Kanzlei in Osthofen zu eröffnen und wann?
Kai Schnabel: Die ursprüngliche Kanzlei am Alten Rathaus habe ich im Januar 2016 alleine und ohne Mitarbeiter unmittelbar nach meinem 2. Staatsexamen eröffnet. Ich habe Osthofen als idealen Standort angesehen, da sich die Stadt stetig weiterentwickelt. Es waren zwar bereits Kollegen dort niedergelassen, jedoch war keiner von Ihnen unter 50 Jahre, wenn ich mich richtig erinnere. Viele Entwicklungen ergeben sich aus Zufälligkeiten. So ist es auch mit dem Verkehrsrecht und mir. Im Jahr 2017 hat mich die Information erreicht, dass ein langjährig auf das Verkehrs- und Strafrecht spezialisierter Kollege seine Karriere beenden möchte. Einen Kanzleinachfolger gab es nicht. Wir trafen uns und einigten uns auf eine Kooperation. Seit dieser Zeit betreuen wir verkehrsrechtliche Mandate schwerpunktmäßig in einem Radius von etwa 50 km.
Wie unterscheidet sich Ihrer Meinung nach die rechtliche Landschaft im Verkehrsrecht von anderen Rechtsgebieten und was macht es so interessant?
Das Verkehrsrecht umfasst drei Rechtsgebiete. Das Straf-, das Zivil- und das Verwaltungsrecht. Neben unseren Schwerpunkt, der Unfallabwicklung, betreuen wir eine Vielzahl von Verfahren im Strafrecht, welche in aller Regel einen Bezug zum Straßenverkehr haben. Sprich Trunkenheitsfahrten, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht, fahrlässige Tötungen usw. Diese Mischung sorgt dafür, dass die Mandate trotz einer Spezialisierung abwechslungsreich bleiben.
Wie halten Sie sich in einem sich ständig verändernden Rechtsgebiet wie dem Verkehrsrecht auf dem Laufenden und gibt es spezielle Fortbildungen oder Netzwerke, die Sie besonders nützlich finden?
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht unterliege ich, wie auch alle anderen Fachanwälte, einer Fortbildungspflicht. Dies bedeutet, dass ich pro Fachanwaltstitel jährlich mindestens 15 Stunden Fortbildungsbeteiligung nachweisen muss, um meinen Fachanwaltstitel weiter führen zu dürfen. Derzeit gibt es für Rechtsanwälte ohne Fachanwaltstitel keine Fortbildungsverpflichtung.
Gibt es bestimmte Erfolge oder Momente in Ihrer Karriere, die Sie als besonders bedeutsam empfinden?
Es gab viele bedeutende Mandate, hierzu kann und möchte ich jedoch im Hinblick auf meine berufliche Verschwiegenheitspflicht keine weiteren Angaben machen. Besondere Momente und Entscheidungen gab es ebenfalls. Die Eröffnung der Kanzlei im Herzen des Wonnegau etwa oder die Entscheidung ein altes, landwirtschaftlich geprägtes Anwesen in der neuen Mitte von Osthofen zu erwerben und dieses hochwertig zu sanieren. Schlussendlich haben wir Anfang des Jahres einen Rechtsformwechsel vollzogen und firmieren nun als GmbH.
Wie gehen Sie vor, um eine persönliche Beziehung zu Ihren Mandanten aufzubauen und gleichzeitig professionelle Distanz zu wahren?
Ich begegne alle unseren Mandanten mit dem notwendigen und auch sicherlich gebotenen Respekt. Wir vertreten sowohl Mandanten die bspw. einen Opel Corsa fahren, bis zum Lamborghini-Fahrer. Dies hat ganz unabhängig von dem jeweiligen Anliegen der Mandanten dazugeführt, dass unsere Mandatszahlen jährlich gestiegen sind und noch immer steigen. Am Ende haben alle Mandanten das gleiche Anliegen, die Durchsetzung Ihrer Rechte. Setzt man diese Rechte durch, ist der Mandant zufrieden.
Was sind die langfristigen Ziele für Ihre Kanzlei?
Zunächst hatten wir nur in Osthofen einen Standort. Seit 2020 betreiben wir eine Zweigstelle in Wörrstadt. Sollten sich in der Zukunft weitere Optionen ergeben, uns territorial zu vergrößern, werden wir dies sorgsam prüfen, da dies, wie wir bereits in Wörrstadt gesehen haben, auch immer eine organisatorische Herausforderung ist.
Können Sie sich an einen bestimmten Fall erinnern, der entweder besonders lustig oder spannend war? Was macht diesen Fall unvergesslich?
Die meisten unvergesslichen Fälle haben ihren Ursprung im Strafrecht. Aktuell verhandeln wir einen Fall in der Berufung in Baden Württemberg, bei dem ein brennendes Fahrzeug unter Missachtung einer Vielzahl von Verkehrsregeln zur Mittagszeit durch eine große Stadt fuhr. Das Fahrzeug brannte anschließend medienwirksam aus und beschädigte zwei weitere Fahrzeuge. Es waren viele Augenzeugen vorhanden, gleichwohl nur wenige den Fahrzeugführer identifizieren konnten. In der ersten Instanz wurde der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe, welche zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Ich denke, dass die Berufungshauptverhandlung erneut spannend wird und das Berufungsgericht zugunsten des Angeklagten entscheiden und diesen freisprechen wird.
Was möchten Sie unseren Lesern noch über sich oder Ihre Kanzlei mitteilen?
Dass, was ich allen unseren Mandanten rate. Sollten Sie oder Ihr Fahrzeug in einen Unfall verwickelt worden sein, scheuen Sie sich nicht davor, auch ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zwecks einer Ersteinschätzung zu kontaktieren. Sollten Sie als Geschädigter eines Verkehrsunfalles Fragen zur Unfallabwicklung haben, kontaktieren Sie uns für eine kostenlose und für Sie unverbindliche telefonische Erstberatung.
Wir bedanken uns für das Interview.