In vielen ländlichen Regionen wird aktuell das Internet ausgebaut. Das bedeutet, es werden neue, superschnelle Glasfaserkabel verlegt. Das klingt toll, hat aber oft einen Haken: Das Verlegen dieser Kabel kann teuer werden. Aber hier gibt’s eine gute Nachricht: Mit den richtigen Schritten können Sie einige dieser Kosten von der Steuer absetzen. Hier erfahren Sie, wie:
- Bei Ihrem eigenen Zuhause:
Glasfaserkabel und Steuervorteile: Wenn Sie in Ihrem eigenen Haus für ein schnelleres Internet sorgen möchten, können Sie einen Teil der damit verbundenen Arbeitskosten bei der Steuer absetzen. Genauer gesagt sind es 20% dieser Kosten. Aber Achtung: Die Materialkosten, also das, was das Kabel und andere Dinge kosten, können Sie nicht absetzen.
Arbeitszimmer daheim: Haben Sie ein Büro zu Hause, in dem Sie hauptsächlich arbeiten? Dann können Sie zusätzlich Kosten für den Glasfaseranschluss anteilig von der Steuer absetzen. Dies gilt jedoch nicht, wenn Sie eine allgemeine Home-Office-Pauschale bei der Steuer geltend machen.
- Für vermietete Objekte:
Neubauten: Planen Sie den Bau eines neuen Hauses oder Geschäftsgebäudes und wollen dort ein Glasfaserkabel verlegen? Die damit verbundenen Kosten können Sie dann über viele Jahre hinweg (in Form der sogenannten Abschreibung) steuerlich absetzen.
Bestehende Immobilien: Hier gibt es Unterschiede. Wenn Sie in einem bestehenden Gebäude das Internet verbessern, ohne das Gebäude selbst zu erweitern, können Sie die Kosten in der Regel sofort absetzen.
Ein praktisches Beispiel: Nehmen wir an, Sie sind Besitzer eines alten Mehrfamilienhauses in einem kleinen Dorf. Dort war bisher nur einfaches Telefon und langsames Internet verfügbar. Nun wird im ganzen Ort das schnelle Glasfaserinternet eingerichtet. Sie müssen für Ihr Haus einen Teil der Kosten selbst tragen. Da Ihr Gebäude vorher überhaupt keinen Internetanschluss hatte, zählt diese Investition als Erweiterung. Sie können dann die Kosten wiederum nur über die Abschreibung, d.h. verteilt auf mehrere Jahre steuerlich geltend machen.
- Besonderheiten für neu gekaufte Gebäude:
Haben Sie gerade ein Gebäude als Kapitalanlage zur Vermietung gekauft und planen innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf, dort schnelles Internet zu installieren? Hier gibt es eine Regel, die Sie kennen sollten: Falls Sie innerhalb dieser drei Jahre mehr als 15% des Gebäudekaufpreises für übrige Reparaturen und den Internetanschluss ausgeben, können Sie diese Kosten ebenfalls nicht direkt im Jahr der Investition vollständig absetzen.
Fazit:
Das Verlegen von Glasfaserkabeln ist ein spannendes Projekt, das vielen Menschen den Zugang zu superschnellem Internet ermöglicht. Es kann zwar mit Kosten verbunden sein, aber mit dem richtigen Wissen können Sie einen Teil dieser Ausgaben steuerlich geltend machen. Informieren Sie sich gut und nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen der Staat bietet!
Text: M. Sc. Nicolas Rica, Steuerberater, Geschäftsführer, Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU/ISM gGmbH) – HSP STEUER Worms GmbH & Co. KG
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