Die neue Wirtschafs-Identifkationsnummer (W-IdNr.) sorgt derzeit für viel Gesprächsstof. Doch was genau verbirgt sich dahinter? Wofür wird sie benötigt? Wie ist sie aufgebaut? Wann wird sie eingeführt und für wen? Diese Fragen beantwortet wir für Sie.

Steuernummern allein reichen den Finanzämtern nicht mehr aus

Bisher war die Steuernummer das Hauptmittel der Finanzämter, um jede natürliche, juristische Person oder Personenvereinigung eindeutig im Besteuerungsverfahren zu identifizieren. Die W-IdNr. dient demselben Zweck: die eindeutige Identifizierung aller wirtschaftlich tätigen natürlichen, juristischen Personen oder Personenvereinigungen. Daher müssen Unternehmer und Freiberufler zukünftig bei der Kommunikation mit dem Finanzamt neben ihrer Steuernummer auch ihre W-IdNr. angeben. Auch Dritte, die Daten an die Finanzbehörden übermitteln, wie beispielsweise Steuerberater, sind verpflichtet, die W-IdNr. anzugeben.

Wichtig: Da es für natürliche Personen weiterhin die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) gibt, hilft die W-IdNr. den Finanzämtern dabei, wirtschaftliche Aktivitäten von privaten Steuerangelegenheiten zu unterscheiden. Das bedeutet jedoch nicht, dass andere Identifikationsnummern entfallen. Steuerzahler müssen bald bis zu vier steuerlich relevante Nummern verwalten:

  1. Die W-IdNr. für wirtschaftlich Tätige
  2. Die Steuer-IdNr. für alle natürlichen Personen
  3. Die Steuernummer beim Finanzamt
  4. Die USt-IdNr. für umsatzsteuerliche Zwecke

Die W-IdNr. als Basis für das Unternehmensbasisdatenregister

Zusätzlich fungiert die W-IdNr. als bundesweite Wirtschaftsnummer für das Unternehmensbasisdatenregister. Hintergrund: Das Unternehmensbasisdatenregister ist ein zentrales, ressortübergreifendes Projekt zur Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung. Ziel ist es, Unternehmen von Berichtspflichten zu entlasten, indem Mehrfachmeldungen von

Unternehmensstammdaten vermieden werden. Stattdessen können andere Register über die W-IdNr. auf die Stammdaten zugreifen, ein Konzept bekannt als das „Once-Only-Prinzip“. Langfristig soll die W-IdNr. die Kommunikation zwischen wirtschaftlich Tätigen, Finanzbehörden und anderen Behörden vereinfachen.

So ist die W-IdNr. aufgebaut

Die W-IdNr. besteht aus dem Kürzel „DE“ gefolgt von neun Ziffern. Anschließend folgen – durch einen Bindestrich getrennt – fünf weitere Ziffern, die einzelne Tätigkeiten, Betriebe oder Betriebsstätten unterscheiden. Sie beginnen mit „-00001“. So können verschiedene Geschäftsfelder klar voneinander abgegrenzt werden.

Beispiel: Ein Unternehmer betreibt sowohl ein Autohaus als auch eine Photovoltaikanlage.

Autohaus: Steuernummer: 2354/115/12345,
W-IdNr.: DE123456789-00001

Photovoltaikanlage: Steuernummer: 2354/115/98765,
W-IdNr.: DE123456789-00002

Wichtig: Jede W-IdNr. wird nur einmal vergeben. Sollte ein Unternehmer eine Tätigkeit einstellen und eine neue beginnen, erhält er für die neue Tätigkeit eine andere W-IdNr.

Finanzämter vergeben W-IdNr. ab dem 1. November 2024 automatisch

Obwohl die gesetzliche Grundlage für die W-IdNr. bereits 2003 geschaffen wurde, wird sie erstmals zum 30.09.2024 eingeführt. Die Vergabe erfolgt schrittweise durch das Finanzamt ohne gesonderten Antrag. Dieser Prozess soll bis 2026 abgeschlossen sein.

Text: M. Sc. Nicolas Rica, Steuerberater, Geschäftsführer, Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU/ISM gGmbH) – HSP STEUER Worms GmbH & Co. KG