Cannabiskonsum im Straßenverkehr

Neue Grenzwerte, alte Risiken

Mit der Legalisierung von Cannabis in Deutschland ab dem 1. April 2024 wächst die Diskussion um die allge meine Verkehrssicherheit. Die verabschiedete Gesetzesänderung bringt einen neuen Grenzwert für THC im Straßenverkehr mit sich.

Wie hoch ist der gesetzliche THC-Grenzwert?

Der bisherige Grenzwert hebt sich von 1 ng/ml auf 3,5 ng/ml THC Blutserum an. Unterhalb dessen greifen ein Fahrverbot oder andere Sanktionen in der Regel nicht. Diese Anhebung soll ins besondere Gelegenheitskonsumenten entlasten, die bisher zur Rechenschaft gezogen wurden, auch wenn sie keine tatsächliche Beeinträchtigung ihrer Fahrtüchtigkeit zeigten. Somit wird eine gerechtere Bewertung der Fahrtüchtigkeit ermöglicht, da Restwerte von THC (der psychoaktive Wirkstoff von Cannabis) länger im Blut nachweisbar sind, als seine Wirkung andauert.

Gleichzeitig bleibt die Regelung bestehen, dass Ausfallerscheinungen oder eine auffällige Fahrweise, unabhängig vom THC-Gehalt im Körper, zu Konsequenzen führen können!

Gefährdet der neue Grenzwert die Verkehrssicherheit?

Unabhängig von der Gesetzesänderung bleibt Cannabis eine Gefahr für die Verkehrssicherheit, denn THC wirkt je nach Person sehr unterschiedlich. Die Festlegung eines pauschalen Grenzwerts kann die Risiken im Einzelfall unterschätzen.

THC beeinträchtigt die Reaktionsfähigkeit, das Sehver mögen und die Einschätzung von Entfernungen – Faktoren,
die im Straßenverkehr lebenswichtig sind.

Besonders gefährlich ist die Kombination von Cannabis und Alkohol, die die Unfallgefahr erheblich erhöht.

Medizinisches Cannabis: Was gilt jetzt?

Für Patienten, die „medizinisches Cannabis“ auf Rezept er halten, gelten weiterhin Sonderregelungen. Solange keine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit vorliegt, dürfen sie am Straßenverkehr teilnehmen. Der neue Grenzwert von 3,5 ng/ml könnte jedoch auch für die medikamentöse Verabreichung mehr Rechtssicherheit sorgen, da Patienten jetzt seltener unter den Verdacht der Fahruntüchtigkeit fallen.

 

•Unser Grundsatz

„Wer fährt, bleibt nüchtern. Und wer konsumiert, bleibt stehen.“

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