Wonnegauer Magazin März–Mai 2026

38 Wonnegauer Magazin Aktivrente: steuerfreier Zuverdienst im Rentenalter – einfach erklärt Seit Jahren arbeiten viele Menschen auch nach dem Rentenbeginn weiter – freiwillig, weil sie Spaß an der Arbeit haben, gebraucht werden oder ihr Einkommen aufbessern möchten. Seit dem 1. Januar 2026 gibt es dafür zusätzlich ein neues Instrument: die Aktivrente. Sie ist keine neue Rentenart, sondern ein Steuerbonus. Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze (also dem regulären Rentenalter) weiter in einem Angestelltenverhältnis arbeitet, kann einen Teil seines Arbeitslohns steuerfrei erhalten. Ziel ist, erfahrene Beschäftigte länger im Arbeitsleben zu halten und gleichzeitig einen spürbaren finanziellen Anreiz zu schaffen. Was genau ist die Aktivrente? Die Aktivrente bedeutet: Bis zu 24.000 Euro pro Jahr (das sind maximal 2.000 Euro pro Monat) aus einem Arbeitsverhältnis können von der Einkommensteuer befreit sein. Wichtig ist: Es handelt sich um einen Freibetrag, nicht um eine „Alles-odernichts“-Grenze. Wer also mehr als 2.000 Euro im Monat verdient, verliert die Begünstigung nicht komplett – vielmehr bleibt der Anteil bis 2.000 Euro steuerfrei, und nur der darüber hinausgehende Betrag wird normal versteuert. Wer kann profitieren – und wer nicht? Die Aktivrente ist auf einen bestimmten Personenkreis zugeschnitten: sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Für Steuertipp Anzeige die Aktivrente kommt es nicht darauf an, ob man schon Rente bezieht. Entscheidend ist allein das Erreichen der Regelaltersgrenze. Wer nach diesem Zeitpunkt weiterarbeitet – mit oder ohne laufenden Rentenbezug – kann von der Steuerbefreiung profitieren. Nicht profitieren können dagegen Selbstständige, Unternehmer, Land- und Forstwirte, Beamte im aktiven Beamtenverhältnis sowie Minijobber (für Minijobs bleibt es typischerweise bei der pauschalen Besteuerung). Wie läuft das praktisch –und was ist bei zwei Jobs wichtig? Die Aktivrente soll im Alltag unkompliziert funktionieren: Der Freibetrag wird grundsätzlich direkt im Lohnsteuerabzug berücksichtigt, also bereits bei der monatlichen Gehaltsabrechnung. Dadurch steigt das Netto sofort, ohne dass man erst auf die Steuererklärung warten muss. Wer jedoch zwei Arbeitsverhältnisse hat (eins davon mit Steuerklasse VI), muss aufpassen: In Steuerklasse VI wird der Freibetrag nur dann berücksichtigt, wenn der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber schriftlich bestätigt, dass die Steuerbefreiung nicht bereits beim anderen Job genutzt wird. Diese Bestätigung muss der Arbeitgeber zum Lohnkonto nehmen. Gut zu wissen: Die Aktivrente zählt außerdem nicht in den Progressionsvorbehalt hinein – sie erhöht also nicht versteckt den Steuersatz für andere Einkünfte. Sozialversicherung, Wohngeld und Ausblick Steuerfrei bedeutet nicht automatisch „abgabenfrei“. Bei der Aktivrente bleiben Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich relevant (je nach Einzelfall und Versicherungsstatus). Bei der Rentenversicherung ist die Lage besonders: Aktivrentner müssen selbst typischerweise keine Rentenbeiträge mehr zahlen, der Arbeitgeber führt seinen Anteil aber weiterhin ab; wer möchte, kann teils freiwillig eigene Beiträge zahlen, um zusätzliche Rentenansprüche aufzubauen. Wichtig ist auch der Blick auf Sozialleistungen: Steuerfrei heißt nicht, dass das Geld bei anderen Berechnungen ignoriert wird – beim Wohngeld können die Einnahmen das Gesamteinkommen erhöhen und den Anspruch mindern. Fazit: Die Aktivrente schafft einen klaren finanziellen Anreiz, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten. Bis zu 2.000 Euro im Monat können steuerfrei verdient werden – unabhängig davon, ob bereits eine Rente bezogen wird. Besonders attraktiv ist die Kombination mit einem aufgeschobenen Rentenbeginn, da sich dadurch die spätere Rente dauerhaft erhöht. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann so Arbeit im Alter sinnvoll und finanziell lohnend gestalten. y Text: M. Sc. Nicolas Rica, Steuerberater, Geschäftsführer, Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU/ISM gGmbH) – HSP STEUER Worms GmbH & Co. KG hsp-steuer.de/worms Innovative Steuerberatung Gute Steuerberatung beginnt mit einem persönlichen Gespräch. Besuchen Sie uns in der Bergschule in Pfeddersheim. Wir freuen uns auf Sie!

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