46 Wonnegauer Magazin GmbH oder GmbH & Co. KG – welche Rechtsform passt besser? Die Wahl der passenden Rechtsform ist für Unternehmer eine der wichtigsten Entscheidungen. Besonders häufig stehen sich die GmbH und die GmbH & Co. KG gegenüber. Beide bieten Haftungsschutz, unterscheiden sich aber deutlich in Besteuerung, Aufwand und Flexibilität. 1. Grundlegende Unterschiede Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft – sie ist selbst eine juristische Person. Gesellschafter haften nur mit ihrer Einlage (meist 25.000 €) bzw. dem Vermögen der GmbH. Die GmbH & Co. KG ist dagegen eine Personengesellschaft, bei der eine GmbH als „Komplementärin“ auftritt. Sie haftet ebenfalls nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, die übrigen Gesellschafter sind Kommanditisten und haften nur beschränkt mit deren Einlage. Damit kombiniert diese Form die Haftungsbegrenzung einer GmbH mit den steuerlichen Vorteilen einer Personengesellschaft. Nachteil: Es müssen zwei Gesellschaften geführt werden, was mehr Aufwand und zusätzliche Kosten bedeutet. 2. Steuerliche Unterschiede Hier zeigt sich der größte Unterschied. Bei der GmbH werden Gewinne zunächst auf Gesellschaftsebene mit Körperschaft- und Gewerbesteuer (zusammen rund 30 %) belastet. Erst die Steuertipp Anzeige Ausschüttung an die Gesellschafter wird zusätzlich in der Regel mit Abgeltungsteuer (25 %) versteuert. Eine doppelte Steuerbelastung also. Die GmbH & Co. KG ist zwar selbst Schuldnerin der Gewerbesteuer. Bei Einkommensteuer gilt aber das sogenannte Transparenzprinzip: Der Gewinn wird direkt den Gesellschaftern zugerechnet und nur einmal – mit deren persönlichem Einkommensteuersatz – versteuert. Zudem kann die Gewerbesteuer der GmbH & Co. KG teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Damit ist die GmbH & Co. KG in vielen Fällen steuerlich günstiger. Allerdings hängt das Ergebnis stark vom Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde und der Höhe der Geschäftsführergehälter ab. Je höher die Vergütung, desto eher kann die GmbH steuerlich aufholen – zu hohe Gehälter bergen aber das Risiko verdeckter Gewinnausschüttungen. 3. Wann welche Rechtsform vorteilhaft ist y GmbH & Co. KG punktet, wenn Gewinne regelmäßig entnommen werden oder ein hoher Hebesatz gilt. Auch Verluste lassen sich hier mit anderen Einkünften verrechnen – ein Plus für Unternehmer mit schwankenden Gewinnen. y GmbH lohnt sich, wenn Gewinne im Unternehmen verbleiben sollen (z. B. für Investitionen). Zudem profitiert der Geschäftsführer von lohnsteuerlichen Vorteilen, etwa dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag oder steuerfreien Sachbezügen. Wer die Beteiligung per Kredit finanziert, kann Zinsen bei der GmbH & Co. KG steuerlich geltend machen – bei der GmbH in der Regel nicht. Auch bei späteren Beteiligungsverkäufen gibt es Unterschiede: Bei der GmbH gilt das Teileinkünfteverfahren, bei der GmbH & Co. KG sind Freibeträge und Steuerermäßigungen möglich. 4. Fazit und Empfehlung Eine pauschal „bessere“ Rechtsform gibt es nicht. Die GmbH & Co. KG ist oft steuerlich günstiger, wenn Gewinne regelmäßig entnommen werden oder Verlustverrechnung wichtig ist. Die GmbH bietet Vorteile bei Reinvestition, Einfachheit und klaren Strukturen. Praxis-Tipp: Wer flexibel bleiben will, kann mit einer GmbH starten und später – bei wachsendem Gewinn oder Nachfolgeplanung – zur GmbH & Co. KG umstrukturieren. Eine individuelle steuerliche Berechnung lohnt sich in jedem Fall, denn oft entscheidet der Einzelfall über mehrere tausend Euro Unterschied pro Jahr. y Text: M. Sc. Nicolas Rica, Steuerberater, Geschäftsführer, Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen (IFU/ISM gGmbH) – HSP STEUER Worms GmbH & Co. KG hsp-steuer.de/worms Innovative Steuerberatung Wir sind umgezogen! Besuchen Sie uns in unseren schönen neuen Räumen der Bergschule in Pfeddersheim. Wir freuen uns auf Sie!
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